Time-Tree-Kalender für anlagennutzung

Wir haben einen Kalender für die Ovalbahn-Nutzung, TimeTree.

Mitglieder bekommen einen Einladungslink zu dieser Smartphone-App vom Vorstand.

Bitte tragt eure Zeiten der Viereck- und Bahn-Nutzung vorher in den Time-Tree-Kalender ein, damit andere Reiter planen können.  

Ihr könnt dort auch eintragen, ob Ihr z.B. ein Jungpferd mitbringt, Longieren wollt, Unterricht nehmt etc. - dann nehmen andere Mitglieder vielleicht Rücksicht und kommen nicht gleichzeitig.

Die Eintragung bedeutet aber keine Exclusiv-Buchung. 

Unterricht hat Vorrang und erwartet Rücksicht, Ihr könnt die Anlage aber zeitgleich nutzen.

Nur bei Vereinskursen ist die Bahn für andere Reiter gesperrt. 

Vielen Dank für euer Verständnis.

 

Beachtet bitte die Gebührenordnung für die Reitanlage (unten zu finden) und zahlt eigeninititaiv Euren Nutzungsbeitrag.

 


Ovalbahn-Licht

Die Ovalbahn ist beleuchtet. Im Unterstand hängt ein kleiner grauer Kasten. Für 2 EUR/Stück könnt Ihr bei Jasmin Goblet oder Lena Schwartz Chips kaufen, die die Bahn 45 Minuten voll beleuchten, dann noch 15 Minuten mit halber Stärke. Neben dem Kasten hängt auch eine Anleitung, wie es funktioniert.


Paddocks

Wir haben zurzeit sechs Paddocks auf der Anlage, es kommen noch vier dazu, außerdem befestigen wir den Untergrund beim nächsten Arbeitseinsatz. Die Paddocks sind eingezäunt, aber stromlos. Ihr könnt mit einem mitgebrachten Weidezaungerät euer Paddock unter Strom setzen.

Wer seine Pferde dort unbeobachtet stehen lässt - vor allem über Nacht - kann den verein nicht in Haftung nehmen. Das Gelände ist nicht wirklich rundum „dicht“, wir sind im Wolfs- und Wildschweingebiet.


Einzäunung Dressurplatz

Der Dressurplatz hat eine hohe Einzäunung, die rundum verschließbar ist. Der Zaun ist nicht dafür gedacht / geeignet, dass Zuschauer sich dort hinsetzen.


Bahnordnung UND NUTZUNGSGEBÜHREN

 

 

Allgemeine Platz- und Bahnbenutzungsordnung

 

1. Präambel
Jeder Benutzer ist verpflichtet, sich an die Benutzungsordnung zu halten, damit die Pflege und der bestmögliche Erhaltungszustand der Anlage gewährleistet ist. Haben Sie Verständnis dafür, dass die nachfolgenden Nutzer die Anlage genauso oder besser vorfinden möchten als Sie, denn nur so ist es möglich, die Anlage ohne erhebliche Kosten in einem guten Zustand zu erhalten.

 

Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr!

 


2. Nutzungsbedingungen
a) Die Nutzung der Anlage ist nur mit Pferden erlaubt, für die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.

b) Auf der Anlage sind neben Gangpferdereiten auch Dressurreiten, Cavaletti-Arbeit / Springen sowie Longieren und Freiarbeit (nur unter ständiger Aufsicht) erlaubt, nicht Westernreiten (Sliding) und Kutschfahrten.

c) Nach jeder Nutzung muss die Anlage komplett gesäubert werden, Pferdeäpfel gehören in die bereitstehenden Behälter, die Sammelgefäße (Mistboys und Schubkarren) sollen geleert sein (umgefüllt in die Kompostkisten) .

 

d) Der Hufschlag des Dressurvierecks muss nach jeder Nutzung mit dem Rechen geebnet werden.

e) Entstehen durch das Freilaufen und Wälzen eines Pferdes Unebenheiten im Boden, so sind diese anschließend zu beseitigen.

f)  Die Benutzung der Reitanlage ist nur Vereinsmitgliedern, Teilnehmern an Vereinsveranstaltungen, Teilnehmern an Kursen oder in Nichtmitgliedern in Begleitung eines Mitgliedes bei einem Probe- oder Verkaufsritt gestattet.
g) Die Nutzung ist gebührenpflichtig, Näheres regelt die Gebührenordnung.
h) Nutzer werden gebeten, sich in den Vereins-Kalender bei TimeTree einzutragen, insbesondere mit Hinweisen wie Jungpferd oder Kind. Die Eintragung garantiert keine exclusive Nutzung. Bei gemeinsamer Nutzung gelten Rücksichtnahme- und Vorrangregelungen.
i) Hunde müssen auf dem Vereinsgelände angeleint sein.

 


3. Reservierung der Anlage
Eine Reservierung der Anlage zur exclusiven Nutzung ist nur für Kurse und Vereinsveranstaltungen möglich. Dann ist eine zeitgleiche Nutzung durch Andere nicht möglich.

 

4. Zustand der Anlage / Schäden / Hausrecht
a) Jeder Nutzer überzeugt sich vor Nutzung selbst vom ordnungsgemäßen Zustand der Anlage.  Vorgefundene Mängel, die nicht selbst behoben werden können, sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied zu melden und in geeigneter Weise als Gefahr für andere Nutzer zu markieren. Ist die Bahn nicht in verkehrssicherem Zustand, darf sie nicht benutzt werden.

b) Der Platzwart bzw. der Vorstand kann z.B. witterungsbedingte Sperrungen vornehmen.
c) Die Übergabe der Anlage gilt bei Reservierungen als ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Nutzer nicht unverzüglich, spätestens innerhalb des ersten Tages, Mängel angezeigt hat.
d) Alle während der Nutzung entstandenen Schäden müssen entsprechend dem bisherigen Zustand angemessen behoben werden. Stets ist der Platzwart bzw. ein Vorstandsmitglied zu informieren. Bei nicht ordnungsgemäßer oder mangelhafter Schadensbehebung behält sich der Vorstand vor, die Reparatur oder Wiederherstellung durch Dritte ausführen zu lassen und dieses dem Verursacher entsprechend zu berechnen. Mehrere mögliche Verursacher haften gesamtschuldnerisch.
f) Die Abnahme kann nur vom Platzwart oder Verantwortlichen der Veranstaltung (vom Vorstand bestimmt) erfolgen. Die Adresse des Platzwarts bzw. die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder finden Sie auf dem Aushang und weiter unten auf der Website.
g) Benutzen Sie nur die vorgesehenen Parkplätze für Anhänger und PKW im oberen Bereich der Kalfstrasse zwischen Willemslägerweg und Frankenhof.
Auf dem Wirtschaftsweg entlang dem Vereinsgelände und auf der Anlage selbst darf nicht geparkt werden.
h) Dem Vorstand obliegt das Hausrecht über die Anlage. Der Platzwart oder ein einzelnes Vorstandsmitglied kann bei groben Verstößen gegen die Bahnordnung einen Platzverweis aussprechen.

 

i) Der Vorstand kann ein Mitglied bei wiederholten groben Verstößen gegen die Bahnordnung von der Nutzung ausschließen. Das Verfahren entspricht dem eines Vereinsausschlusses (siehe Satzung).

 

Roetgen, beschlossen im Februar 2024 - sprachlich überarbeitet Februar 2026

 

 

 

 

 


Islandpferdefreunde Kaiser Karl e.V.
Gebührenordnung der Vereinsanlage (Töltbahn, Dressurviereck) 2026


1.
Nutzung der Reitanlage – Mitglieder:
Nutzung = Arbeit mit einem Pferd auf der Anlage. Es spielt dabei keine Rolle, wie häufig die Bahn genutzt wird, mit welchem Pferd, ob allein oder mit Unterricht oder bei Kursteilnahme, egal ob Reiten, Bodenarbeit oder Freilauf.
Erwachsene ab 18 J: 30.-€ pro Jahr
Kinder und Jugendliche < 18 J: keine Gebühr


2.
Nutzung der Reitanlage – Fremdreiter:
Nutzung = a) einmaliges Arbeiten eines Pferdes eines Mitgliedes – wie unter Nr. 1 - nur gedacht für Zwecke des Mitgliedes, z.B. Proberitt bei Verkaufsabsichten, Kennenlernen einer Reitbeteiligung, Beritt oder Korrektur eines Pferdes, Ankaufuntersuchung etc.; nur erlaubt unter Anwesenheit eines Mitglieds (z.B. Eigentümer des Pferdes). Verantwortlich für die Meldung beim Vorstand und das Beitreiben der Gebühr ist das jeweilige Mitglied, in dessen Interesse die Nutzung erfolgt.
b) einmalige Teilnahme an einer Unterrichtseinheit bei einem Trainer oder an einem Kurs des Vereins (von Mitgliedern organisiert, in Termin-Liste aufgenommen). Bei mehrtägigen Kursen, die der Verein veranstaltet, gilt dies als einheitliche Nutzung. Verantwortlich für die Meldung beim Vorstand und das Beitreiben der Gebühr ist der Trainer oder der Organisator des Kurses.
Erwachsene, Kinder, Jugendliche: 30.-€ pro Nutzung
Eine Nutzung durch Nicht-Mitglieder zu anderen Zwecken ist nicht (mehr) zulässig.
Zu beachten:
Reitbeteiligungen müssen selbst Mitglied werden, wenn sie die Bahn nutzen.
Fremdreiter, die das Vereinsgelände mehrfach nutzen wollen, müssen Mitglied im Verein werden. Bei Eintritt in den Verein wird die im laufenden Jahr erhobene Fremdreitergebühr mit dem Mitgliedsbeitrag und der dann fälligen Nutzungsgebühr als Mitglied verrechnet.


Die Überweisung der Gebühr erfolgt zu Beginn des Jahres bzw. bei erster Nutzung (Mitglieder) bzw. bei der jeweils einmaligen Nutzung (Fremdreiter) ohne Aufforderung selbstständig auf das Konto des Vereins: Sparkasse Aachen IBAN: DE08 390 500 000 009 930 330 BIC: AAC SDE 33


Roetgen, gültig ab 01.01.2026

Kontakt

Vorsitzende: Andrea Dohmen

Anschrift der Geschäftsstelle:

Ute Lindauer

Auf der Alm 12

52159 Roetgen 

 

 

ovalbahn / Vereinsgelände

Anfahrt: Von der BAB 258 in die Grünepleistr. einbiegen, danach 1. rechts in die Kalfstr., danach wieder 3. rechts (T-Kreuzung) auf den Wirtschaftsweg.  Parken nur in der Kalfstr. möglich. Benutzen Sie nur die vorgesehenen Parkplätze für Anhänger und PKW im oberen Bereich der Kalfstrasse zwischen Willemslägerweg und Frankenhof. Auf dem Wirtschaftsweg entlang dem Vereinsgelände und auf der Anlage selbst darf nicht geparkt werden.

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